
Sturmschäden: das sollten Sie nun tun
In der Nacht tobte ein Sturm, dessen Ausmaße Sie jedoch erst am nächsten Morgen bei Tageslicht wahrnahmen. Anstelle sogleich mit dem Aufräumen zu beginnen, sollten Sie zuerst eine Bestandsaufnahme machen. Am besten dokumentieren Sie mit Ihrer Kamera die Schäden ausführlich. Sie sollten sich auch bei etwaigen Nachbarn erkundigen, ob Ihr Haus und Garten durch den Sturm ebenfalls beschädigt wurde. Im Anschluss rufen Sie bei Ihrer Wohngebäudeversicherung an, um den Schaden zu melden. Haben die Nachbarn vergleichbare Schäden, erwähnen Sie dies. Ist ein großer Baum in Mitleidenschaft gezogen worden, sollten Sie einen Gartenbaubetrieb kontaktieren. Dieser erstellt zeitnah ein Baumgutachten. Dieses ist wichtig für den Versicherer. Außerdem kann der Experte Ihnen sagen, ob der Baum gefällt werden muss oder nicht. Bedenken Sie hierbei, dass Folgeschäden von der Versicherung nicht übernommen werden. Durch eine rechtzeitige Baumfällung oder ein gezieltes Absägen von stark abgeknickten Ästen können Sie die Schäden auch noch im Nachhinein so klein wie möglich halten. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, dürfen die Schäden aber erst nach Rücksprache mit dem Versicherer behoben werden. Diese Regelung zählt natürlich nur, wenn keine Gefahr im Verzug ist. In Notfällen dürfen Sie auch sofort handeln, aber müssen dies deutlich dokumentieren.
Was zahlt der Versicherer?
Ab Windstärke acht kommt für gewöhnlich Ihre Wohngebäudeversicherung für Schäden in Ihrem Garten durch den Sturm auf – sofern Sturm- und Hagelschäden in der Police vermerkt sind. Doch manchmal zahlt sie auch, wenn nur eine starke Böe durch Ihre Straße und Garten fegte. Aus diesem Grund ist ein Blick in die Nachbargärten so wichtig. Lassen sich dort ähnliche Schäden feststellen, zahlt der Versicherer unter Umständen auch dann. Ab Windstärke acht übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden durch umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer und abgebrochene Schornsteine. Werden dadurch beispielsweise die Terrassenfliesen beschädigt oder der Sturm hat den Zaun zerstört, zahlt ebenfalls der Versicherer. Hierbei müssen Sie beachten, dass Ihre Wohngebäudeversicherung Ihnen den vergleichbaren Wert für den Zaun oder die Terrassenfliesen bezahlt. Sie sollten daher gezielt nach Angeboten beim Fachhändler schauen, die Ihrem bisherigen Zaunmodell oder Fliesenmodell nahekommen.
Tipps zur Vermeidung von Sturmschäden
Schäden durch den Sturm sind immer mit viel Arbeit und Mühe verbunden, auch wenn Ihr Versicherer dafür aufkommen sollte. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Garten so sturmsicher wie möglich gestalten. Dazu gehört, dass Sie Baumschäden durch ein gezieltes Trimmen des Baumes verhindern. Vor der Sturmsaison ist es beispielsweise ratsam, bereits morsche Äste abzusägen. Einen Baum, der aufgrund seines Zustandes umzustürzen droht, sollten Sie fällen lassen. Blumenkästen über Ihrer Terrasse müssen Sie sturmsicher befestigen, damit sie durch den starken Wind nicht unkontrolliert umkippen und dadurch Schäden verursachen. Es gibt somit eine Reihe von vorbeugenden Maßnahmen, dank denen Sie trotz starkem Sturm gut schlafen und am nächsten Morgen nur ein kleines Chaos im Garten vorfinden.














































